Meilensteine

Directors’ Dealings

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der TTL AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der TTL AG mitzuteilen (Directors‘ Dealings). Die Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit Organmitgliedern in einer engen Beziehung stehen. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte eines Organmitglieds oder der mit einem Organmitglied in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 20.000,00 Euro bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht erreicht.

Wir machen diese Meldungen unverzüglich an dieser Stelle für mindestens drei Monate zugänglich.

 

Meldungen über Geschäfte, die unter die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht fallen, werden über den Directors‘ Dealings-Service der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) bereitgestellt.

Unter dem folgenden Link finden Sie alle Directors‘ Dealings, die von der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG auf der DGAP- veröffentlicht wurden: https://www.dgap.de/dgap/Companies/ttl-beteiligungs-und-grundbesitzag/?companyId=675&id=1020&page=1&limit=500

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